Wahl, Wahlperiode und Aufgaben

Der SEB wird alle zwei Jahre aus der Elternschaft der Grundschule neu gewählt. Dazu werden aus jeder Klasse zwei Wahlberechtigte ausgewählt und zur Wahlsitzung entsandt.
In St. Laurentius besteht aus vier Mitgliedern und vier Stellvertreter:innen.
Aus dem Kreis der Mitglieder wird der oder die Schulelternsprecher:in gewählt.

Laut dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz von 2004 hat der Schulelternbeirat folgende Aufgaben:

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern
und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen
geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegen-
über der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten,
die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
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