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01.12.2017
An alle Schulen,
auch in diesem Jahr bietet der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) auf seiner Seite www.vrt-info.de wieder aktuelle Verkehrsmeldungen an, die seitens der zuständigen Verkehrsunternehmen bei witterungsbedingen Fahrtausfällen und/oder Verspätungen eingestellt werden.
Diese finden Sie ganz prominent auf der Startseite. Erscheint auf dem Hintergrundbild im linken unteren Bereich ein roter Balken mit Warndreieck und dem Schriftzug „aktuelle Verkehrsmeldungen“ wissen Sie, dass im Verbundgebiet mit witterungsbedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Klicken auf diesen Balken, werden Sie automatisch auf die Seite www.vrt-info.de/verkehrsinfo weiterleitet. Dort können Sie sich anschließend genauer darüber informieren, wo mit witterungsbedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Sobald ein Verkehrsunternehmen eine Meldung einstellt, wird diese zeitgleich auch auf unserem Twitter-Account (www.twitter.com/vrtinfo) geteilt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich dabei um Momentaufnahmen handelt, die sich jederzeit ändern können. Die Meldungen dienen daher lediglich als Orientierungshilfe.
Nachfolgende Linienverkehrsbetreiber beteiligen sich an der Winterkommunikation im ÖPNV:
- Fribus
- Jozi-Reisen
- MB Moselbahn
- Müller-Kylltal-Reisen
- Rhenus Veniro (Moselweinbahn)
- Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV)
- Saargau Linie on Tour /Nikolaus Kirsch Reisen
- Stadtwerke Trier (SWT)
- Walscheid-Busreisen
Ihr
Verkehrsverbund Region Trier
Bei den zu erwartenden winterlichen Straßenverhältnissen kann eine erhöhte Unfallgefahr im Rahmen der allgemeinen Beförderung mit Bussen auftreten. Die Busunternehmen führen die Beförderung nur dann durch, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Die Busunternehmer bzw. die Fahrer treffen die Entscheidung darüber. Trifft ein Bus nach einer Wartezeit von 20 Minuten nicht an der Haltestelle ein, können die Kinder nach Hause gehen. Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z. B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist (§ 19,5 der Schulordnung).